Notare Georg Mehler und Dr. Markus Vierling Leistungen Wappen

Lebenspartnerschaften

Auch gleichgeschlechtliche Paare können ihr "Ja-Wort" mit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft amtlich machen. Die eingetragene Lebenspartnerschaft hat viele Parallelen zu einer klassischen Ehe; beispielsweise ist auch hier die Führung eines gemeinschaftlichen Familiennamens möglich und auch hier lebt man im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Möchten Lebenspartner von dieser gesetzlichen Zugewinngemeinschaft abweichen, dann kann beim Notar ein entsprechender Lebenspartnerschaftsvertrag erstellt werden. Ihr Notar berät Sie hierzu umfassend und gibt Auskunft zu weiteren Themen, wie Unterhalt, Erbrecht und Altersvorsorge.

Nähere Informationen und Merkblätter zu Lebenspartnerschaften finden Sie auch bei der Landesnotarkammer Bayern.