Aktuelles
Mit dem Gesetz zur Errichtung eines Zentralen Testamentsregisters bei
der Bundesnotarkammer wurde das Benachrichtigungswesen in Nachlass-
sachen grundlegend reformiert.
Für die Notare besteht ab dem 01. Januar 2012 eine Meldepflicht aller an der
Notarstelle errichteten und erbfolgerelevanten Urkunden (v.a. Testamente und
Erbverträge) zum Zentralen Testamentsregister (ZTR).
Gem. § 34 a BeurkG besteht eine Mitteilungs- und Ablieferungspflicht von erb-
folgerelevanten Urkunden.
In das Register werden die Daten des Erblassers wie folgt aufgenommen:
a) Familienname, Geburtsname, Vornamen, Geschlecht
b) Tag und Ort der Geburt
c) Geburtsstandesamt und Geburtenregisternummer, wenn die Geburt im
Inland beurkundet wurde
d) Staat der Geburt, wenn Erblasser im Ausland geboren wurde
Wichtigster Bestandteil der Meldung zum ZTR ist die Geburtenregisternummer,
die jeder Geburtsurkunde zu entnehmen ist. Diese Registernummer ermöglicht
eine eindeutige Identifizierung des Erblassers und eine eindeutige Unterscheidung
bei häufigen Namen (Maier, Huber usw.).
Nähere Informationen erhalten sie von Ihrem Notar und/oder unter:
www.testamentsregister.de